15-jährige W.I.P. – Garantie
Die 15-jährige W.I.P.-Garantie wird auf die Ausführung eines wedi Duschplatzes gewährt. Diese Garantie wird nur zertifizierten wedi Fachbetrieben angeboten. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt erst nach schriftlich erteilter Freigabe durch wedi. Die Freigabe erfolgt im Rahmen des festgelegten Prozesses des Garantievertrags.
Was muss erfüllt sein?
Mindestanforderung für die 15-jährige W.I.P.-Garantie ist, dass der Duschbereich mit einer bodengleichen Dusche von wedi sowie alle mit Wasser beanspruchten Flächen in der Dusche (Wände, Nischen, Sitze, Ablagen, …) mit Abdichtungen von wedi (BA; Subliner Dry oder Dry & Flex oder wedi 520) ausgeführt werden. Die Schnittstellen und Durchdringungen sind mit den wedi Systemkomponenten (Dichtband, Dichtecken, Manschetten) abzudichten. Die Ausführung orientiert sich an dem ZDB Merkblatt.
Systembestandteile – wedi Duschplatz (Beispiel)
- Duschelement inkl. Ablaufsystem (z.B. wedi Fundo Plano)
- Wandabdichtung der direkt angrenzenden Wandflächen der Fundo.
a. BA inkl. Verklebung mit wedi 610
b. Subliner Dry oder Dry & Flex
c. wedi 520
- Durchführungen für Verrohrungen werden mit einer Dichtmanschette und wedi 610 abgedichtet.
- Bodenabdichtung in den Randbereichen (Dichtset, Dichtband, Dichtecken)
Weitere Voraussetzungen:
- Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen
- Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden
- Das Objekt muss im Vorfeld angemeldet werden und die notwendigen Dokumente gemäß des Garantievertrages ausgefüllt und wedi übermittelt werden.
Garantieleistungen:
Der Systemlieferant (wedi) übernimmt die Garantie für die durch den Verarbeiter verarbeiteten wedi Produkte zur Erstellung eines Duschplatzes für einen fixen Zeitraum von 15 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gewerkes, max. aber 15,5 Jahre ab Lieferung gegenüber:
a. dem Bauherren
- für zugesicherte Produkteigenschaften/Wirkung der Produkt-Systeme
- die Einstandsverpflichtung für eine im Rahmen dieser Garantie notwendigen ordnungsgemäße Fertigstellung, wenn der W.I.P.-Fachbetrieb wegen Insolvenz ausfällt.
b. dem W.I.P.-Fachbetrieb
- für zugesicherte Produkteigenschaften,
- für kostenlosen Ersatz des benötigten Materials und Erstattung der Wiederherstellungskosten der beanstandeten Flächen im Falle von nachgewiesenen Materialschäden.
Leistungsbeschränkungen:
Die Leistung des Systemlieferanten einschließlich Folgeschäden ist begrenzt auf den 15-fachen ursprünglichen Materialwert bis zu 40.000,00 EUR