Abdichtung im Bad

Was beinhaltet das wedi-System?

Systemverständnis
Das wedi System beinhaltet das vollumfängliche Sortiment von wedi, welches zur Gestaltung und Abdichtung im Nassraum benötigt wird. Hierbei steht die Abdichtung der erforderlichen Flächen des gesamten Nassraums im Mittelpunkt. Darüber hinaus entsprechen auch Teilbereiche wie ein Duschplatz dem wedi Systemgedanken. Alle weiteren Details lassen sich auf den nachfolgenden Seiten finden.

Garantie vs. Gewährleistung
wedi bietet seit dem 01.01.2016 eine 10-jährige Garantie auf alle wedi Produkte, die in der wedi Preisliste aufgeführt sind. Hiermit bietet wedi eine freiwillige Garantieleistung, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen hinausgeht.

Gewährleistung
Als „Gewährleistung“ oder auch „Mangelhaftung“ werden die gesetzlichen Regelungen bezeichnet, auf die sich ein Kunde berufen darf, wenn die von ihm gekaufte Ware Mängel aufweist beziehungsweise nicht einwandfrei funktioniert. Grundsätzlich haftet ein Verkäufer für sämtliche Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufes bestanden haben, auch in jenen Fällen, in denen sich diese Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die gesetzliche Gewährleistung nur eingreift, wenn die Sache mit einem Mangel behaftet ist; das bedeutet, wenn sie sich in einem Zustand befindet, der nicht identisch ist mit jenem, der im Kaufvertrag vereinbart worden ist. Kommt es im Rahmen der Gewährleistungszeit zu einer Mängelanzeige mit entsprechender Mängelbeseitigung, so fängt die Gewährleistungsfrist für die eingebauten Produkte erneut an.

Garantie
Die „Garantie“ ist keine Gewährleistung, auch wenn dies von vielen Kunden angenommen wird. Vielmehr ist die Garantie als eine freiwillige Erklärung des Garantiegebers (Hersteller oder Händler) für einen bestimmten Fall anzusehen, und ist somit komplett von der gesetzlich geregelten Gewährleistung abzugrenzen. Sollte ein Händler/Hersteller aber eine solche Garantie gegeben haben, so ist er gemäß § 443 BGB dazu verpflichtet, diese auch zu gewähren. Für den auf dem Garantieschein angegebenen Zeitraum verpflichtet sich der Garantiegeber, das betreffende Produkt (in der Regel technische Geräte) im Falle eines Funktionsmangels diesen dahingehend kostenlos zu beheben, dass das Produkt wieder fehlerfrei funktioniert.

Die individuelle Dauer der gewährten Garantie bleibt dem Garantiegeber selbst überlassen; eine Höchstgrenze hierfür gibt es nicht – vorausgesetzt, die versprochene Garantie stimmt in etwa mit der zu erwartenden Lebensdauer des betreffenden Produktes überein [BGH, 20.06.2008, I ZR 221/05].

Allgemeine Vorteile:

Vorteile Bauplatten:

Vorteile Duschelemente:

Ihr Kontakt zu wedi

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